Ziviler Sicherhietsdienst ZSD Schwarze Sheriffs ZSD Wachdienst Akademie OH-DO-KWAN Sportschulen  
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AGB/Teilnahmebedingungen WAK

01. Anmeldung zur Bildungsmaßnahme

Anmeldungen werden in der Reihe ihres Einganges berücksichtigt.
Der Eingang der Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular der
Wachdienstakademie und wird dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilt.
Spätestens drei Wochen vor Beginn erhält der Teilnehmer eine
schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme.
Die Teilnahmebestätigung durch die ZSD-Wachdienstakademie ist für
beide Parteien verbindlich.
02. Zahlungsbedingungen

Teilnahmegebühren für Bildungsmaßnahmen sind nach Erhalt der
Rechnung umgehend zu bezahlen. Der Teilnehmer ist grundsätzlich
verpflichtet, die Teilnahmegebühren unabhängig von Leistungen Dritter
(z.B. Arbeitsamt, Berufsförderungsdienste etc.) zu bezahlen.

Förderbewilligungen durch Dritte sind vom angemeldeten Teilnehmer
frühzeitig der Schulleitung vor Beginn der Bildungsmaßnahme vorzulegen,
um die Abrechnung mit dem Förderträger in die Wege zu leiten. In den
Teilnahmegebühren sind die Verpflegungs- und Übernachtungskosten
nicht enthalten. Eventuelle Neben- oder Zusatzkosten sind nicht in den
Teilnahmegebühren enthalten und werden gesondert abgerechnet. Ebenso
werden Kosten für Lehrmittel und Prüfungs- bzw. Zertifizierungsgebühren
(z.B. IHK, EQ-Zert etc.) berechnet und in Rechnung gestellt.
03. Rücktritt

Bei Rücktritt von einer Bildungsmaßnahme werden 50 % der Kosten als
Stornogebühren berechnet. Bei Stornierungen die später als 8 Tage vor
Beginn der Bildungsmaßnahme erfolgen, wird die volle Teilnahmegebühr
in Rechnung gestellt. Diese Gebühren entfallen wenn ein geeigneter
Ersatzteilnehmer benannt wird. Bei eventuell angemieteten oder
geliehenen Lern- und Ausbildungsmitteln (z.B. Fahrzeuge, technisches
Spezialgerät etc.) gelten die Bedingungen des Vermieters/Verleihers.
04. Absage von Bildungsveranstaltungen

Die ZSD-Wachdienstakademie Berufsfachschule für Sicherheit und
Technologie hat das Recht, Bildungsmaßnahmen zu verschieben oder
bei ungenügender Beteiligung (Mindestteilnehmerzahl) abzusagen.
Die ZSD-Wachdienstakademie ist dann verpflichtet, bereits bezahlte
Teilnahmegebühren zu erstatten; weitere Ansprüche hat der angemeldete
Teilnehmer nicht.
05. Wechsel der Dozenten/Referenten/Instruktoren/Trainer

Ein Wechsel der Dozenten/Referenten/Instruktoren/Trainer berechtigt
den Teilnehmer weder vom Rücktritt noch zur Minderung der Gebühr.
06. Begriffsbestimmung Bildungsmaßnahmen

Als Bildungsmaßnahmen werden alle Maßnahmen der ZSD-
Wachdienstakademie bezeichnet, die als Grundlage für eine Aus-,
Fort- und Weiterbildung dienen. Es sind dies: Schulmaßnahmen (mind.
1 Schuljahr), Fach- und Speziallehrgänge, Fachtagungen, Seminare
und Workshops u.ä.
07. Haftung

Die ZSD-Wachdienstakademie haftet nicht für Schäden, die Teilnehmern
im Zusammenhang mit dem Lehrgangsbesuch entstehen, es sei denn,
der Schaden ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
von Angestellten oder anderen Erfüllungsgehilfen verursacht worden.
Der Lehrgangsteilnehmer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit
der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme von ihm an der ZSD-
Wachdienstakademie oder deren Partnern verursacht werden.
Die Haftung des Teilnehmers erfolgt nach den Grundsätzen des BGB.
08. Unterkunft

Unterkunftsreservierungen durch die ZSD-Wachdienstakademie werden
nur im Namen und Auftrag des angemeldeten Teilnehmers vorgenommen.
Die Kosten für die Unterkunft sind vom Teilnehmer direkt mit der
Unterkunftsstätte abzurechnen. Bei kurzfristiger Stornierung werden i.d.R.
von der Unterkunftsstätte Ausfallkosten berechnet. Für die Bereitstellung
und Qualität der reservierten Zimmer übernimmt die ZSD-Wachdienst-
akademie keine Haftung.
Die Unterbringung von Teilnehmern im WAK-/ZSD-Gästehaus ist über
die „Gästehausvereinbarung” und Hausordnung geregelt.
Die Hausordnung der Unterkunfts- und Bildungsstätten sind von den
Teilnehmern zu beachten.
09. Anmietung/Leihen von Ausbildungs- und Lernmitteln

Im Falle der Anmietung oder des Leihens von Ausbildungs- und Lernmitteln
(z.B. Fahrzeuge, technisches Spezialgerät etc.) auf gesonderten Wunsch
des Teilnehmers geht dies ausschließlich auf Kosten und Risiko des Auf-
traggebers der ZSD-Wachdienstakademie und des Zahlungsverpflichteten.
Die ZSD-Wachdienstakademie haftet generell nicht für Schäden, die
während der Nutzung der Mietsache entstehen; dies gilt auch für unfall-
oder verschleißbedingte Schäden. Der Auftraggeber der ZSD-
Wachdienstakademie hat diesbezüglich eine Kaskoversicherung für die
jeweilige Mietsache abzuschließen.


10. Unterlagen/Datenträger zu Bildungsmaßnahmen

Sämtliche Lehrgangsunterlagen dürfen nur mit Einverständnis der
Schulleitung der ZSD-Wachdienstakademie vervielfältigt werden.

Datenträger dürfen nicht kopiert und in Umlauf gebracht werden.
Ausdrucke von Datenträgern unterliegen ebenfalls dem Copyright.



München, 14.07.00