ist eine Aussage des CITIZENS COMMITTEE FOR THE RIGHT TO KEEP AND BEAR ARMS das sich die Verteidigung der Bürgerrechte und den Schutz der amerikanischen Verfassung - hier im Besonderen das Recht auf den Besitz und das Führen von Waffen - zur Aufgabe gemacht hat.
Andrere Slogans fassen kurz und prägnant die Stimmung und Situation in den Vereinigten Staaten zum Thema Waffenrecht zusammen:
Hands off my Guns
Criminals prefer unarmed Victims
I am a Gun Owner and I vote
Politicians prefer unarmed Subjects
Das Waffenrecht in Europa und Deutschland hat sich aufgrund anderer historischer und gesellschaftlicher Verhältnisse als in den Vereinigten Staaten entwickelt. Sehr vereinfacht könnte man sagen, daß in den Staaten der Weg von einer bewaffneten Zivilgesellschaft (man denke nur an die Besiedelung des Kontinents) zu einem Nebeneinander von privatem Waffenbesitz und einer sich ständig ausdehnenden Regierungs- und Verwaltungsbürokratie mit zentralistischen Tendenzen, geführt hat, die sich anschickt das in der Verfassung verbriefte Recht der Bürger auf Waffenbesitz auszuhöhlen und einzuschränken.
In Europa und speziell in Deutschland ist das Waffenrecht in zweifacher Hinsicht vorbelastet. Einmal durch die geschichtliche Entwicklung des Absolutismus und nach der Reichsgründung 1871 bis zum Beginn des 1. Weltkrieges durch ausgeprägtes Obrigkeitsdenken, das sich mit der kurzen Unterbrechung durch die Weimarer Republik, über den Zweiten Weltkrieg in viele Bereiche des demokratischen Rechtsstaates der Bundesrepublik hinübergerettet hat.
Unvorstellbar für Generationen von Staatsdienern das Recht auf privaten Waffenbesitz !
Nur so und genau so ist die Denkweise der Ministerialbürokratie im Jahr 2001 erklärlich, die sich in einerMinisteriumsvorlage für Änderungen im Waffenrecht wie folgt äußert:
"Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letzlich sogar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann.
An dieser Wesensbestimmtheit einer Waffe, insbesondere einer Schusswaffe, ändert sich prinzipiell nichts dadurch, daß Schusswaffen auch zur Jagd oder zum sportlichen Schießen verwendet werden."
---Ende des Ministeriums-Zitats---
Mit Genehmigung des Verfassers sei nachstehend ein Kommentar aus der Fachzeitschrift "Deutsches Waffen-Journal" Ausgabe 4/2003, wiedergegeben den man an Deutlichkeit kaum übertreffen kann und deshalb hier wiederholt werden soll:
Diese Worte stammen aus der Begründung zu §8 (Bedürfnis, allgemeine Grundsätze) aus dem Entwurf zum Waffengesetz vom 11. Juli 2002. Zwar wurde dieser Passus aus der Begründung gestrichen, nachdem sein Bekanntwerden zu einem Aufschrei bei den Waffenbesitzern geführt hatte. Der Gesetzentwurf jedoch nicht geändert.
Waffen sollen nach dem Willen unserer Obrigkeit also Gegenstände sein, die dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden. Liest man dies, wir Vieles klar: In diesem Geiste wurde das gesamte Waffengesetz konzipiert, vor diesem Hintergrund ist es auch verständlich, dass Behörden Waffen in der Hand von Bürgern kaum dulden können. Das abgrundtiefe Misstrauen, das der Staat selbst rechtstreuen Bürgern entgegenbringt, zeigt sich hier besonders klar. Auch wenn die Mehrheit der Handwaffen in friedlichem. zivilem Einsatz ist, auch wenn es sich um einen Prunksäbel, eine olympische Sportpistole oder einen Jagddrilling handelt : "Die Wesensbestimmtheit" jeder Waffe sieht der Staat immer noch im Einsatz gegen Bürger !
Es geht dem Staat also nicht um die Erhöhung der inneren Sicherheit, um die Bekämpfung der Kriminalität. Diese ist mittels eines Waffengesetzes ohnehin nicht zu erreichen.
Im Grunde ist es eine zutiefst europäische Einstellung zu Obrigkeit und Volk, eine Einstellung die ihren Höhepunkt im Zeitalter des Absolutismus hatte, die aber offenkundig noch heute Maxime staatlichen Handels ist. Waffen hat nur der Staat zu besitzen. Er gibt sie seinen Bürgern leihweise zu Kriegszeiten, damit diese sich gegenseitig unter staatlicher Lenkung abschlachten können, um sie am Ende wieder einzusammeln.
Jede Erleichterung privaten Waffenbesitzes wäre nach dieser kruden Logig ein Schritt zu einer "französischen Revolution", etwas, was ein Staat schon aus reinem Selbsterhaltungstrieb verhindern will.
Aber: Von einem Gewaltmonopol des Staates steht nichts im Grundgesetz, wohl aber davon, dass alle Macht vom Volke ausgehen soll. Und davon, dass jeder Bürger das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat.
Aber interessiert das heute noch jemanden ?
Wenn Sie veehrter Leser an Informationen zur Thematik des Waffenrechts interessiert sind empfehlen wir einen Blick ins Internet.
Forum Waffenrecht e.V. (www.fwr.de)
CCRKBA (www.ccrkba.org)
Der Zivile Sicherheitsdienst - ZSD Carl Wiedmeier GmbH (Schwarze Sheriffs) unterstützt mit dem Solgan
das Anliegen dieser Organisation zur Wahrung des Bürgerrechts auf legalen Waffenbesitz in Deutschland.
Dieses Recht ist extrem gefährdet, wie Entwicklungen aus Nachbarländern zeigen.
Die Diskussion über privaten Waffenbesitz ist in der Bundesrepublik seit Jahrzenten eine Einbahnstrasse vom selbstverständlichen Bürgerrecht zum Totalverbot.
Mit jeder Neufassung und Änderung des Waffenrechts und seiner Nebengesetze wird mit falschen und populistischen Begründungen auf weitere Einschränkungen hingearbeitet.
Insofern führen Interessenvertretungen wie das sehr verdienstvolle Forum Waffenrecht ein ständiges Rückzugsgefecht gegen die Ministerialbürokratie un die von dieser zu vollziehenden Gesetze.
Oppurtunistische Volksvertreter benützen jeden Einzelfall um nach neuen Verboten zu rufen.
Dies erscheint besonders nützlich in einer nicht endenwollenden Diskussion um die Bekämpfung des Terrorismus und der diffusen Absicht einen Zusammenhang zwischen legalem Waffenbesitz und Straftaten herzustellen der nicht existiert.
Die öffentliche Sicherheit wird durch Verbote und Einschränkungen nicht gefördert.
Es ist eine Tatsache, dass Verbote oder Einschränkungen des Rechts auf Waffenbesitz keinerlei Auswirkungen auf Straftaten haben.
Besonders schlagend hat sich dieser Umstand in Großbritanien, das privaten Waffenbesitz völlig verboten hat, erwiesen.
Nach der Konfiszierung aller privaten Waffen sind die Straftaten bei denen Waffen ein Rolle spielten um 40 % (i.W. vierzig Prozent) angestiegen.
Die politisch gewollte und staatlich praktizierte Einschränkungswut im Bereich des Waffenrechts hat ihre Entsprechungen auch auf anderen Gebieten.
Fast unbemerkt und zum Teil unvorbelastet durch dramatische Erfahrungen aus Obrigkeitstaat und Diktatur werden auch andere von der Verfassung geschützte Rechte eingeschränkt oder bis zum Äußersten gedehnt.
Wer ein Bürgerrecht abschafft hat keine Bedenken dies auch in anderen Fällen zu tun die gerade durch das politische Tagesgeschäft oder aus ideologischen Gründen ("keine Waffe in Privathand" etc. etc.) opportun erscheinen.
Jeder Einzelfall bedeutet eine Abkehr von den demokratischen und liberalen Ideen zu der die Bundesrepublik nach den leidvollen Erfahrungen der jüngeren deutschen Geschichte gefunden hat.